Der Förderkreis Waldorfpädagogik Cuxhaven e.V. hat laut Satzung vier entscheidende Organe: "Vorstand", "Kollegium (inklusive pädagogischer Leitung)", "Beirat" und "Mitgliederversammlung". Zudem gibt es eine Geschäftsführung und den sogenannten Initiativkreis als wichtige Bestandteile der Struktur.
Das Schaubild soll die Zusammenhänge grob veranschaulichen:
Der Vorstand besteht normalerweise aus vier ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern: 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Kassenwart und Schriftführer/in. Damit der Verein geschäftsfähig ist, müssen es jedoch mindestens zwei sein. In den Vorstand können sich Vereinsmitglieder wählen lassen.
Der Vorstand ist in letzter Instanz verantwortlich für alle Geschäfte des Vereins und die Umsetzung des Vereinsziels. Der Vorstand berichtet den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung.
Die pädagogischen Mitarbeiter (Kollegium) "tragen und verantworten die pädagogische Arbeit. Sie können sich eine eigene Ordnung geben und entscheiden über die Form ihrer Leitung und die Delegation in den Vorstand. Die pädagogischen Mitarbeiter entscheiden über die Aufnahme und den Abgang der Kinder." (Auszug aus der Satzung von April 2013)
Das Kollegium hat sich eine pädagogische Leitung gewählt.
Der Beirat „berät den Vorstand in allen ideellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten Er hat Sitz und Stimme bei den Vorstandssitzungen.“ (Auszug aus der Satzung von April 2013)
Da wir ein von den Mitgliedern getragener Verein sind, der wiederum einen Kindergarten mit Krippe sowie einen Hort betreibt, ist das ehrenamtliche Engagement von Mitgliedern zum Wohle des Vereins nicht nur gewünscht sondern sogar notwendig.
In den Beirat können sich nur Mitglieder des Vereins wählen lassen (Mitgliedsanträge können Sie hier herunterladen).
Die Mitgliederversammlung "hat insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme und Erörterung des vom Vorstand vorgelegten Jahresberichts und der Jahresabrechnung sowie des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer über das vergangene Geschäftsjahr. Entlastung, Bestätigung, Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans." (Auszug aus der Satzung von April 2013)
Die Initiativkreissitzung ist eine Versammlung von Vorstand, Geschäftsführung, Kollegium und Beirat, auf der Informationen ausgetauscht, Entscheidungen getroffen, Verantwortlichkeiten festgelegt und Aufgaben vergeben werden. Diese Versammlung ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit und damit die Gelegenheit sich für die Betreuungseinrichtungen des Vereins zu engagieren bzw. Einfluss zu nehmen.
Hier ist die aktuelle Vereinssatzung (Stand April 2013) zum Herunterladen: